Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Lehrberuf Klavierbau mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildung, definiert das Berufsprofil und legt die Prüfungsmodalitäten für die Lehrabschlussprüfung fest.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/31/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Lehrberuf Klavierbau mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildung, definiert das Berufsprofil und legt die Prüfungsmodalitäten für die Lehrabschlussprüfung fest.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Klavierbau wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren festgelegt.
- Auszubildende lernen ein breites Spektrum von handwerklichen Tätigkeiten, von der Materialauswahl bis zur Wartung von Klavieren.
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