<!--[-->Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Lehrberuf Harmonikamacher/Harmonikamacherin<!--]-->
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Lehrberuf Harmonikamacher/Harmonikamacherin
Verordnung vom 31.08.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Harmonikamacher bzw. zur Harmonikamacherin fest, definiert das Berufsprofil und regelt die abschließende Prüfung aus Praxis‑ und Theorieanteilen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/31/2005XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Harmonikamacher bzw. zur Harmonikamacherin fest, definiert das Berufsprofil und regelt die abschließende Prüfung aus Praxis‑ und Theorieanteilen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Harmonikamacher/Harmonikamacherin wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Das Berufsprofil umfasst 12 Kernaufgaben, darunter das Lesen technischer Unterlagen, das Anfertigen von Harmonikateilen, das Stimmen und die Qualitätskontrolle.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.