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Luftfahrzeugtechnik‑Ausbildungsordnung 2005 Verordnung vom 8/31/2005
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/31/2005XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung im Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik fest: dreieinhalb‑jährige Lehrzeit, drei Schwerpunkte (Turbo‑, Kolben‑ und Hubschrauber‑technik) und detaillierte Prüfungsanforderungen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik wird eingeführt, mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren.
  • Die Ausbildung ist in drei Schwerpunkte unterteilt: Flugzeuge mit Turbinen‑, Flugzeuge mit Kolben‑ und Hubschrauber‑technik, jeweils mit eigenen Lernzielen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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