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Bildhauerei‑Ausbildungsordnung (Verordnung 276/2005)
Verordnung vom 01.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Bildhauer/in fest, definiert das Berufsprofil, die Lerninhalte pro Lehrjahr und regelt die Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzte die frühere Holz‑ und Steinbildhauervorschrift.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Bildhauer/in fest, definiert das Berufsprofil, die Lerninhalte pro Lehrjahr und regelt die Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzte die frühere Holz‑ und Steinbildhauervorschrift.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Bildhauerei wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Das Berufsprofil definiert zehn zentrale Tätigkeitsbereiche, von der Erstellung von Skizzen bis zur Kundenberatung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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