Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Bildhauer/in fest, definiert das Berufsprofil, die Lerninhalte pro Lehrjahr und regelt die Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzte die frühere Holz‑ und Steinbildhauervorschrift.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Bildhauer/in fest, definiert das Berufsprofil, die Lerninhalte pro Lehrjahr und regelt die Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzte die frühere Holz‑ und Steinbildhauervorschrift.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Bildhauerei wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Das Berufsprofil definiert zehn zentrale Tätigkeitsbereiche, von der Erstellung von Skizzen bis zur Kundenberatung.
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