Zusammenfassung
Die Verordnung legt das dreijährige Ausbildungsprogramm für Blechblasinstrumentenerzeuger*innen fest, definiert deren Berufsprofil und regelt die Abschlussprüfung.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
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Handwerk
Kulturpolitik
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das dreijährige Ausbildungsprogramm für Blechblasinstrumentenerzeuger*innen fest, definiert deren Berufsprofil und regelt die Abschlussprüfung.Schwerpunkte
- Die Berufsausbildung zum*zur Blechblasinstrumentenerzeuger*in wird auf eine dreijährige Lehrzeit festgelegt.
- Das Berufsprofil definiert elf Kernkompetenzen, von technischem Zeichnen bis Kundenberatung.
Dokumente (PDFs)
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