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Ausbildungsordnung für Blechblasinstrumentenerzeugung (2005)
Verordnung vom 01.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das dreijährige Ausbildungsprogramm für Blechblasinstrumentenerzeuger*innen fest, definiert deren Berufs­profil und regelt die Abschlussprüfung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung
Handwerk
Kulturpolitik
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das dreijährige Ausbildungsprogramm für Blechblasinstrumentenerzeuger*innen fest, definiert deren Berufs­profil und regelt die Abschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Die Berufsausbildung zum*zur Blechblasinstrumentenerzeuger*in wird auf eine dreijährige Lehrzeit festgelegt.
  • Das Berufs­profil definiert elf Kernkompetenzen, von technischem Zeichnen bis Kundenberatung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


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