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Drechsler‑Ausbildungsordnung (Holzverarbeitung)
Verordnung vom 01.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Drechsler/Drechslerin in der Holzverarbeitung, legt ein umfassendes Berufsprofil sowie die Prüfungsmodalitäten fest und trat am 1. Juli 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Drechsler/Drechslerin in der Holzverarbeitung, legt ein umfassendes Berufsprofil sowie die Prüfungsmodalitäten fest und trat am 1. Juli 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Drechsler/Drechslerin wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Das Berufspr ofil definiert zehn Kernaufgaben, von der Planung über die Fertigung bis zur Kundenberatung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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