Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Drechsler/Drechslerin in der Holzverarbeitung, legt ein umfassendes Berufsprofil sowie die Prüfungsmodalitäten fest und trat am 1. Juli 2005 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Drechsler/Drechslerin in der Holzverarbeitung, legt ein umfassendes Berufsprofil sowie die Prüfungsmodalitäten fest und trat am 1. Juli 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Drechsler/Drechslerin wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Das Berufspr ofil definiert zehn Kernaufgaben, von der Planung über die Fertigung bis zur Kundenberatung.
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