Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung, definiert das Berufsprofil und legt die Struktur der Abschlussprüfung fest. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt und geschlechtsspezifisch als Holzblasinstrumentenerzeuger bzw. -erzeugerin bezeichnet.
- Das Berufsprofil definiert die zu erlernenden Tätigkeiten, darunter das Lesen technischer Unterlagen, Werkstoffauswahl, Anfertigung, Wartung und Qualitätskontrolle von Holzblasinstrumenten.
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