Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung, definiert das Berufsprofil und legt die Struktur der Abschlussprüfung fest. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung, definiert das Berufsprofil und legt die Struktur der Abschlussprüfung fest. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt und geschlechtsspezifisch als Holzblasinstrumentenerzeuger bzw. -erzeugerin bezeichnet.
- Das Berufsprofil definiert die zu erlernenden Tätigkeiten, darunter das Lesen technischer Unterlagen, Werkstoffauswahl, Anfertigung, Wartung und Qualitätskontrolle von Holzblasinstrumenten.
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