<!--[-->Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung<!--]-->
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung
Verordnung vom 01.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung, definiert das Berufsprofil und legt die Struktur der Abschlussprüfung fest. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung, definiert das Berufsprofil und legt die Struktur der Abschlussprüfung fest. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt und geschlechtsspezifisch als Holzblasinstrumentenerzeuger bzw. -erzeugerin bezeichnet.
  • Das Berufsprofil definiert die zu erlernenden Tätigkeiten, darunter das Lesen technischer Unterlagen, Werkstoffauswahl, Anfertigung, Wartung und Qualitätskontrolle von Holzblasinstrumenten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.