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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Veranstaltungstechnik (2005) Verordnung vom 9/1/2005
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 legt den Lehrberuf Veranstaltungstechnik mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildung fest, definiert ein breites Kompetenzprofil und regelt die Abschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Veranstaltungstechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren festgelegt und beinhaltet die geschlechtsspezifische Bezeichnung (Veranstaltungstechniker/Veranstaltungstechnikerin).
  • Die Ausbildung vermittelt ein breites Kompetenzspektrum, darunter Planung von Veranstaltungen, Infrastruktur‑ und Sicherheitsbewertung, technische Umsetzung von Beleuchtung, Beschallung, Spezialeffekten sowie Anwendung rechtlicher und technischer Normen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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