Einführung des Lehrberufs Betriebsdienstleistung und Ergänzung der Prüfungsordnung Verordnung vom 9/1/2005
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 legt die Ausbildung für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung fest, definiert ein umfassendes Berufsprofil und ergänzt die Prüfungsordnung um neue Inhalte. Inkrafttreten der Ausbildungsregelungen ist der 1. Juli 2005, die Prüfungsänderungen gelten ab dem 1. Juli 2006.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Betriebsdienstleistung wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Das Berufsprofil definiert zwölf zentrale Tätigkeitsbereiche, darunter Warenbeschaffung, Kundenberatung, Qualitäts‑ und Hygienemanagement sowie EDV‑Anwendungen.
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