Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 legt fest, dass der Betreuungsbeitrag für Schülerheime nach der Anzahl der genutzten Tage gestaffelt wird (30 % bis 80 % des Basisbeitrags) und tritt am 1. September 2005 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/1/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 legt fest, dass der Betreuungsbeitrag für Schülerheime nach der Anzahl der genutzten Tage gestaffelt wird (30 % bis 80 % des Basisbeitrags) und tritt am 1. September 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein gestaffelter Betreuungsbeitrag wird eingeführt, der sich nach der Anzahl der Tage richtet, an denen das Kind den Betreuungsteil besucht.
- Die neue Staffelung gilt nur, wenn die Anmeldung für den Betreuungsteil gemäß § 12a Abs. 1 Z 1 lit. b Schulunterrichtsgesetzes nur für einzelne Tage einer Woche erfolgt.
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