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4. Änderung der Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001 Verordnung vom 9/2/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/2/2005XXII
Bildung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Qualitätsprüfungen für Schulmilch fest, definiert Höchstpreise für verschiedene Milch‑ und Joghurtprodukte im Schuljahr 2005/2006 und erlaubt einen kleinen Aufpreis für Bio‑Milch.

Schwerpunkte

  • Vor der ersten Beihilfezahlung muss das Milchprodukt auf Milchanteil und Fettgehalt geprüft werden.
  • Die Probenentnahme erfolgt durch ein zuständiges Labor, das von der AMA beauftragt wird.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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