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Sicherheitsstandards für die Verwendung sehr giftiger Begasungsmittel
Verordnung vom 05.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Sicherheitsstandards und Meldepflichten für den Einsatz sehr giftiger Gase zur Schädlingsbekämpfung fest, definiert wer Begasungen leiten darf und beschreibt umfassende Schutz‑ und Dokumentationsmaßnahmen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/5/2005XXII
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Sicherheitsstandards und Meldepflichten für den Einsatz sehr giftiger Gase zur Schädlingsbekämpfung fest, definiert wer Begasungen leiten darf und beschreibt umfassende Schutz‑ und Dokumentationsmaßnahmen.

Schwerpunkte

  • Regelt, welche sehr giftigen Gase und Zubereitungen in gasförmigem Zustand zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden dürfen.
  • Definiert zentrale Begriffe wie Begasungsmittel, Begasung, Begasungsleiter und Sicherheitskonzentrationen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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