Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/31/2005XXII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung von 31. Jänner 2005 ändert die Grundausbildungsverordnung des BMWA, fügt neue Mindeststundenvorgaben für verschiedene Beschäftigtengruppen ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. Februar 2005 fest.Schwerpunkte
- Der Beistrich in § 1 Abs. 2 Z 2 wird durch einen Punkt ersetzt; Z 3 entfällt.
- Ein neuer Absatz (§ 10 Abs. 6) legt für die Entlohnungsgruppen A1, A2 und A3 verbindliche Mindeststunden in verschiedenen Fachbereichen fest (z. B. Bauwesen, Arbeitnehmerschutz).
Dokumente (PDFs)
