<!--[-->Änderung der Vorführgemeinden‑Verordnung für Prädikatsweine (2005)<!--]-->
Änderung der Vorführgemeinden‑Verordnung für Prädikatsweine (2005)
Verordnung vom 07.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ergänzt die Liste der Vorführgemeinden, in denen Prädikatsweine verkostet und kontrolliert werden, mit genauen Orts- und Zeitangaben.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/7/2005XXII
Wein
Landwirtschaft
Verwaltungsrecht
Qualitätskontrolle

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ergänzt die Liste der Vorführgemeinden, in denen Prädikatsweine verkostet und kontrolliert werden, mit genauen Orts- und Zeitangaben.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 12 Abs. 8 des Weingesetzes 1999, der die Einrichtung von Vorführgemeinden für Prädikatsweine vorschreibt.
  • Eine neue Anlage listet über 80 Vorführgemeinden in ganz Österreich, jeweils mit genauen Ortangaben (z. B. Brückenwaage, Gemeindebrückenwaage) und Tageszeiten für die Weinverkostungen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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