<!--[-->Festsetzung repräsentativer Erträge für Energiepflanzen 2005 (nachwachsende Rohstoffe)<!--]-->
Festsetzung repräsentativer Erträge für Energiepflanzen 2005 (nachwachsende Rohstoffe) Verordnung vom 9/8/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/8/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Ertragsregelung für 2005, indem sie für jedes Bundesland spezifische Ertragswerte für Sonnenblumen, Mais und Corn‑Cob‑Mix festlegt und einheitliche Werte für die Nutzung als Ganzpflanze definiert.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph (§ 3) legt die repräsentativen Erträge für Sonnenblumen je Bundesland fest (z. B. Burgenland 1 900 kg/ha, Niederösterreich 1 800 kg/ha).
  • Der gleiche Paragraph (§ 3) definiert die Erträge für Mais je Bundesland (z. B. Burgenland 6 300 kg/ha, Oberösterreich 8 400 kg/ha).
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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