Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/9/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 298/2005 ändert die Zellglasfolien‑Verordnung: Sie ersetzt den Begriff „Verzehrprodukt“ durch „Nahrungsergänzungsmittel“, definiert drei Folientypen, führt strengere Stoffbeschränkungen ein, verlangt eine schriftliche Konformitätserklärung und legt einen Übergangszeitraum bis 28. Jänner 2006 fest.Schwerpunkte
- Das Wort „Verzehrprodukt“ wird durch das Wort „Nahrungsergänzungsmittel“ ersetzt, um die Regelungen klarer auf Nahrungsergänzungsmittel zu beziehen.
- Es werden drei Arten von Zellglasfolien definiert: unbeschichtet, mit einer zellulosebasierten Beschichtung und mit einer Kunststoff‑Beschichtung.
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