<!--[-->Festsetzung der Einheitsmenge für Flachs‑ und Hanffasern (WJ 2004/2005)<!--]-->
Festsetzung der Einheitsmenge für Flachs‑ und Hanffasern (WJ 2004/2005)
Verordnung vom 05.01.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 verbindliche Einheitsmengen für Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha für lange Flachsfasern, 1 500 kg/ha für kurze Flachsfasern und 2 000 kg/ha für Hanffasern.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/5/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 verbindliche Einheitsmengen für Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha für lange Flachsfasern, 1 500 kg/ha für kurze Flachsfasern und 2 000 kg/ha für Hanffasern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 verbindliche Höchstmengen für lange Flachsfasern von 900 kg pro Hektar fest.
  • Für kurze Flachsfasern wird eine Einheitsmenge von 1 500 kg pro Hektar festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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