Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/5/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 verbindliche Einheitsmengen für Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha für lange Flachsfasern, 1 500 kg/ha für kurze Flachsfasern und 2 000 kg/ha für Hanffasern.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 verbindliche Höchstmengen für lange Flachsfasern von 900 kg pro Hektar fest.
- Für kurze Flachsfasern wird eine Einheitsmenge von 1 500 kg pro Hektar festgelegt.
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