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Übertragung einer Bundesliegenschaft an das Bundesgestüt Piber
Verordnung vom 14.09.2005

Zusammenfassung

Eine 2005‑Verordnung überträgt ein Bundesgrundstück an die Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber und korrigiert die Eigentümerbezeichnung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/14/2005XXII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Eine 2005‑Verordnung überträgt ein Bundesgrundstück an die Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber und korrigiert die Eigentümerbezeichnung.

Schwerpunkte

  • Das Grundstück mit der Einlagezahl 54 in der Katastralgemeinde 63330 Kohlschwarz wird vom Bund auf die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber übertragen.
  • Die Eigentümerbezeichnung wird von den Gerichten automatisch auf „Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber“ korrigiert.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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