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Verteilung von Steuererträgen und Finanzzuweisungen im Finanzausgleich 2005 Verordnung vom 9/14/2005
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Bundesministerium für Finanzen9/14/2005XXII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie verschiedene Steuererträge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt werden und definiert jährliche Finanzzuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Umwelt‑ und Energiesparmaßnahmen.

Schwerpunkte

  • Der Bund erhält 73,204 % der Erträge aus den genannten Steuern, die Länder erhalten 15,191 % und die Gemeinden 11,605 %.
  • Von den Gemeindeanteilen werden 0,166 vH des jeweiligen Aufkommens abgezogen, um die EU‑Beitragsfinanzierung zu decken.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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