<!--[-->Bestimmung des Straßenverlaufs der A10 Tauern‑Autobahn – Vollausbau (2. Röhre) Tauerntunnel<!--]-->
Bestimmung des Straßenverlaufs der A10 Tauern‑Autobahn – Vollausbau (2. Röhre) Tauerntunnel
Verordnung vom 20.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt den Verlauf einer zweiten Tunnelröhre (Talröhre) der A10 Tauern Autobahn zwischen den Gemeinden Flachau und Zederhaus, die parallel zur bestehenden Bergröhre verläuft und von km 81,0 bis 87,4 führt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/20/2005XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt den Verlauf einer zweiten Tunnelröhre (Talröhre) der A10 Tauern Autobahn zwischen den Gemeinden Flachau und Zederhaus, die parallel zur bestehenden Bergröhre verläuft und von km 81,0 bis 87,4 führt.

Schwerpunkte

  • Der neue Tunnel (Talröhre) verläuft annähernd parallel zur bestehenden Bergröhre und erstreckt sich von Autobahnkilometer 81,0 bis 87,4.
  • Nach Fertigstellung führt die Bergröhre den Verkehr in Richtung Villach, während die neue Talröhre den Verkehr nach Salzburg leitet.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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