Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/21/2005XXII
Verkehr
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung 303/2005 ergänzt die Kurzparkzonen‑Überwachungsverordnung um neue Kurzparknachweise, legt deren Anbringung fest und definiert Pflichten für Behörden sowie Regeln für mehrspurige Fahrzeuge.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt sechs zulässige Kurzparknachweise fest: Parkscheibe, Parkschein, Automatenparkschein, Parkometer, Parkzeitgeräte und elektronische Kurzparknachweise.
- Kurzparknachweise müssen gut lesbar an der Windschutzscheibe oder an einer sonst geeigneten Stelle angebracht werden; nur die für den jeweiligen Parkvorgang gültigen Nachweise dürfen dort sichtbar sein.
Dokumente (PDFs)
