<!--[-->Änderung der Kurzparkzonen‑Überwachungsverordnung (Verordnung 303/2005)<!--]-->
Änderung der Kurzparkzonen‑Überwachungsverordnung (Verordnung 303/2005) Verordnung vom 9/21/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/21/2005XXII
Verkehr
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 303/2005 ergänzt die Kurzparkzonen‑Überwachungsverordnung um neue Kurzparknachweise, legt deren Anbringung fest und definiert Pflichten für Behörden sowie Regeln für mehrspurige Fahrzeuge.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt sechs zulässige Kurzparknachweise fest: Parkscheibe, Parkschein, Automatenparkschein, Parkometer, Parkzeitgeräte und elektronische Kurzparknachweise.
  • Kurzparknachweise müssen gut lesbar an der Windschutzscheibe oder an einer sonst geeigneten Stelle angebracht werden; nur die für den jeweiligen Parkvorgang gültigen Nachweise dürfen dort sichtbar sein.
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Gorbach Hubert




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