Anerkennung von zwei privaten Lehrgängen als universitäre Programme mit MSc‑ und M.E.S.–Abschlüssen Verordnung vom 9/26/2005
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/26/2005XXII
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Schloss Hofen‑Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH, zwei Lehrgänge als universitäre Programme zu führen und den Absolvent*innen die Grade MSc bzw. M.E.S. zu verleihen. Gültig von 01.10.2005 bis 31.12.2010.Schwerpunkte
- Die beiden Lehrgänge dürfen offiziell als Lehrgänge universitären Charakters bezeichnet werden.
- Die rechtliche Grundlage für die Verleihung der Bezeichnung und der Grade ist in den genannten Universitätsgesetzen verankert.
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