Besoldungsrechtliche Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatzpräsenzdienst (2005) Verordnung vom 9/28/2005
Bundesministerium für Landesverteidigung9/28/2005XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ordnet für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst feste Dienstgrade zu, je nach ausgeübter Funktion, und trat am 1. Oktober 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt in einer Tabelle fest, welchem Dienstgrad die jeweiligen Funktionen im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst zugeordnet werden.
- Soldaten, die im Inland bereits einen höheren Dienstgrad innehaben, behalten diesen – die Zuordnung gilt nur, wenn sie im Ausland tätig sind.
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