Besoldungsrechtliche Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatzpräsenzdienst (2005)
Verordnung vom 28.09.2005Zusammenfassung
Die Verordnung ordnet für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst feste Dienstgrade zu, je nach ausgeübter Funktion, und trat am 1. Oktober 2005 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung9/28/2005XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ordnet für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst feste Dienstgrade zu, je nach ausgeübter Funktion, und trat am 1. Oktober 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt in einer Tabelle fest, welchem Dienstgrad die jeweiligen Funktionen im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst zugeordnet werden.
- Soldaten, die im Inland bereits einen höheren Dienstgrad innehaben, behalten diesen – die Zuordnung gilt nur, wenn sie im Ausland tätig sind.
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