Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche Hartweizensorten im Jahr 2006 für die Qualitätsprämie zugelassen sind – nämlich Auradur, Inverdur, Prowidur, Superdur und Windur.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/28/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche Hartweizensorten im Jahr 2006 für die Qualitätsprämie zugelassen sind – nämlich Auradur, Inverdur, Prowidur, Superdur und Windur.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Hartweizensorten im Jahr 2006 für die Qualitätsprämie zugelassen sind.
- Die förderfähigen Sorten sind: Auradur, Inverdur, Prowidur, Superdur und Windur.
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