<!--[-->Änderung der Suchtgiftverordnung – neue Verschreibungsgrenzen und Dokumentationspflichten<!--]-->
Änderung der Suchtgiftverordnung – neue Verschreibungsgrenzen und Dokumentationspflichten
Verordnung vom 30.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Höchstmengen für die tägliche Verschreibung von Suchtgiften fest, regelt das Formularverfahren für Rezepte und definiert umfangreiche Dokumentations‑ und Aufbewahrungspflichten.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/30/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Höchstmengen für die tägliche Verschreibung von Suchtgiften fest, regelt das Formularverfahren für Rezepte und definiert umfangreiche Dokumentations‑ und Aufbewahrungspflichten.

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Höchstmengen für die tägliche Verschreibung von Suchtgiften, z. B. 0,1 g Alfentanil oder 6 g Morphin.
  • Verschreibungen von Suchtgiften müssen auf dem Rezeptformular der Sozialversicherung erfolgen; Tierärzt*innen benutzen ein Privatrezept.
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Rauch-Kallat Maria

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