Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalgebühren für Fortbildungsmaßnahmen im Wachkörper der Bundespolizei fest: 14,61 € pro Monat für zehn Ausbildungstage und 17,51 € für fünf Tage plus ein Seminar. Gleichzeitig wird die alte Regelung für die Bundesgendarmerie aufgehoben. Sie tritt am 01.10.2005 in Kraft.Bundesministerium für Inneres9/30/2005XXII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalgebühren für Fortbildungsmaßnahmen im Wachkörper der Bundespolizei fest: 14,61 € pro Monat für zehn Ausbildungstage und 17,51 € für fünf Tage plus ein Seminar. Gleichzeitig wird die alte Regelung für die Bundesgendarmerie aufgehoben. Sie tritt am 01.10.2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Für Kommanden, die zehn Ausbildungstage pro Monat durchführen, beträgt die monatliche Pauschalgebühr 14,61 €.
- Für Kommanden, die fünf Ausbildungstage plus ein fünftägiges ABT‑Seminar in Bildungszentren abhalten, beträgt die monatliche Pauschalgebühr 17,51 €.
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