<!--[-->Freigabe von 63 000 t Notstands‑Rohöl durch die Erdöl‑Lagergesellschaft<!--]-->
Freigabe von 63 000 t Notstands‑Rohöl durch die Erdöl‑Lagergesellschaft
Verordnung vom 30.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. innerhalb von 30 Tagen 63 000 t Rohöl aus ihren Beständen dem Markt zur Verfügung stellt, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/30/2005XXII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. innerhalb von 30 Tagen 63 000 t Rohöl aus ihren Beständen dem Markt zur Verfügung stellt, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung bezieht sich auf die Pflichtnotstandsreserven, die nach § 5 Abs. 2 des Erdöl‑Bevorratungs‑ und Meldegesetzes bei Lagerhaltern lagern.
  • Die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. muss innerhalb von 30 Tagen 63 000 t Rohöl aus eigenen oder von Dritten für sie gelagerten Beständen bereitstellen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.