<!--[-->Änderungen der Schiffseichverordnung und Wasserstraßen‑Verkehrsordnung (2005)<!--]-->
Änderungen der Schiffseichverordnung und Wasserstraßen‑Verkehrsordnung (2005) Verordnung vom 10/4/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/4/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Schifffahrt

Zusammenfassung

Die Verordnung 319/2005 ändert die Regeln für die Eichung von Schiffen und erhöht die zulässige Alkoholgrenze im Wasserstraßen‑Verkehr.

Schwerpunkte

  • Die Neu‑ bzw. Nacheichung eines Fahrzeugs muss über einen Antrag bei einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft oder einem Ingenieurkonsulenten erfolgen.
  • Ein Antrag auf Eichung wird nur gestellt, wenn das Fahrzeug bereits im Besitz eines gültigen Eichscheins ist.
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Gorbach Hubert




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