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Gebührenanpassung für Nachschulungen (1. Novelle zur FSG‑NV)
Verordnung vom 08.02.2005

Zusammenfassung

Die 32. Verordnung vom 8. Februar 2005 legt neue Gebühren für Nachschulungen fest: 33‑37 € für Gruppensitzungen und 103‑115 € für Einzelgespräche.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/8/2005XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die 32. Verordnung vom 8. Februar 2005 legt neue Gebühren für Nachschulungen fest: 33‑37 € für Gruppensitzungen und 103‑115 € für Einzelgespräche.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für Gruppensitzungen einen Preis zwischen 33 € und 37 € fest.
  • Für Einzelgespräche wird ein Preis zwischen 103 € und 115 € festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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