Zusammenfassung
Die 32. Verordnung vom 8. Februar 2005 legt neue Gebühren für Nachschulungen fest: 33‑37 € für Gruppensitzungen und 103‑115 € für Einzelgespräche.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/8/2005XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die 32. Verordnung vom 8. Februar 2005 legt neue Gebühren für Nachschulungen fest: 33‑37 € für Gruppensitzungen und 103‑115 € für Einzelgespräche.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Gruppensitzungen einen Preis zwischen 33 € und 37 € fest.
- Für Einzelgespräche wird ein Preis zwischen 103 € und 115 € festgesetzt.
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