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Grundausbildung für Beschäftigte der Verwendungsgruppe A 1 im Verteidigungsministerium
Verordnung vom 06.10.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die verpflichtende Grundausbildung für alle Beschäftigten der Verwendungsgruppe A 1 im Bundesministerium für Landesverteidigung fest. Sie definiert Inhalte, Module und Prüfungen sowie den Inkrafttretenszeitpunkt 1. Januar 2006.
Bundesministerium für Landesverteidigung10/6/2005XXII
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die verpflichtende Grundausbildung für alle Beschäftigten der Verwendungsgruppe A 1 im Bundesministerium für Landesverteidigung fest. Sie definiert Inhalte, Module und Prüfungen sowie den Inkrafttretenszeitpunkt 1. Januar 2006.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass alle Beschäftigten der Verwendungsgruppe A 1 im Bundesministerium für Landesverteidigung eine verpflichtende Grundausbildung absolvieren müssen.
  • Ziel der Grundausbildung ist die Vermittlung von Fachwissen in Verfassungs‑, Wehr‑, Völker‑ und EU‑Recht sowie administrativen und sozialen Kompetenzen.
Dokumente (PDFs)
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Platter Günther

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