Grundausbildung für Beschäftigte der Verwendungsgruppe A 1 im Verteidigungsministerium Verordnung vom 10/6/2005
Bundesministerium für Landesverteidigung10/6/2005XXII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die verpflichtende Grundausbildung für alle Beschäftigten der Verwendungsgruppe A 1 im Bundesministerium für Landesverteidigung fest. Sie definiert Inhalte, Module und Prüfungen sowie den Inkrafttretenszeitpunkt 1. Januar 2006.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass alle Beschäftigten der Verwendungsgruppe A 1 im Bundesministerium für Landesverteidigung eine verpflichtende Grundausbildung absolvieren müssen.
- Ziel der Grundausbildung ist die Vermittlung von Fachwissen in Verfassungs‑, Wehr‑, Völker‑ und EU‑Recht sowie administrativen und sozialen Kompetenzen.
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