Bundesministerium für Landesverteidigung10/6/2005XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Ausbildungs- und Weiterbildungswesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert die Grundausbildung für Beschäftigte der Verwendungsgruppe A2 im Bundesministerium für Landesverteidigung. Sie legt vier Ausbildungs‑Module, deren Inhalte und Prüfungsmodalitäten fest und tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Anwendungsbereich fest: Sie gilt für alle Beschäftigten der Verwendungsgruppe A2 im Verwaltungs‑, technischen, Bau‑ und sonstigen Dienst des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
- Die Grundausbildung besteht aus vier Modulen – Einführungs‑, Basis‑, Fach‑ und Wahlmodul – die modular aufgebaut sind und je nach Dienstbereich unterschiedlich ausgestaltet werden.
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