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Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2005 – 30 € Prämie pro geförderte Mutterkuh/Kalbin
Verordnung vom 11.10.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 2005 gewährt Landwirten für jede geförderte Mutterkuh oder Kalbin im Jahr 2005 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro, basierend auf dem Marktordnungsgesetz und der EU‑Direktzahlungsregelung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/11/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 2005 gewährt Landwirten für jede geförderte Mutterkuh oder Kalbin im Jahr 2005 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro, basierend auf dem Marktordnungsgesetz und der EU‑Direktzahlungsregelung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Marktordnungsgesetz 1985 als rechtliche Grundlage für die zusätzliche Mutterkuhprämie.
  • Für jede im Jahr 2005 geförderte Mutterkuh oder Kalbin erhalten die Erzeuger eine Zusatzprämie von 30 Euro.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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