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MBA‑Verordnung für die Limak Internationalen Management Akademie Verordnung vom 10/12/2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/12/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Limak Internationalen Management Akademie, den Lehrgang „Global Executive MBA in General Management“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Abschluss MBA zu verleihen. Gültig vom 1. Nov 2005 bis zum 31. Dez 2010.

Schwerpunkte

  • Die Limak Internationale Management Akademie darf den Lehrgang „Global Executive MBA in General Management“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs ist befugt, den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (MBA) zu verleihen.
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