Novelle zur Zulassungsstellenverordnung – Änderungen bei Dokumenten, Vollmachten und Nutzungsbestimmungen
Verordnung vom 08.02.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ergänzt die Zulassungsstellenverordnung. Sie erlaubt Kopien von Gewerbescheinen, Fax‑ oder E‑Mail‑Übermittlungen als Originale, macht Vollmachten bei Fahrzeugabmeldungen überflüssig und definiert neue Nachweispflichten sowie zusätzliche Nutzungsbestimmungen für bestimmte Fahrzeugkategorien.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/8/2005XXII
Verkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ergänzt die Zulassungsstellenverordnung. Sie erlaubt Kopien von Gewerbescheinen, Fax‑ oder E‑Mail‑Übermittlungen als Originale, macht Vollmachten bei Fahrzeugabmeldungen überflüssig und definiert neue Nachweispflichten sowie zusätzliche Nutzungsbestimmungen für bestimmte Fahrzeugkategorien.Schwerpunkte
- Originale Dokumente können durch Kopien von Gewerbescheinen oder digitale Übermittlungen (Fax/E‑Mail) ersetzt werden, solange sie vom Aussteller direkt an die Zulassungsstelle gesendet werden.
- Eine Vollmacht ist nicht mehr nötig, wenn ein Fahrzeug bei Besitzwechsel abgemeldet oder Kennzeichentafeln bestellt werden.
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