Änderung der Versandbehälterverordnung 2002 – neue Sicherheits‑ und Kennzeichnungsregeln für Gasbehälter Verordnung vom 10/19/2005
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/19/2005XXII
Umwelt
Energie
Industrie
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ergänzt die Versandbehälterverordnung 2002 um neue Klassen von Behältern, Prüf‑ und Kennzeichnungspflichten sowie Übergangsfristen, um den sicheren Transport gefährlicher Gase zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zehn verschiedene Typen von Versandbehältern, darunter ADR‑Gefäße, Silotransportbehälter und Kraftgastanks, und legt fest, welche Stoffe in welchen Behältern transportiert werden dürfen.
- Für Silotransportbehälter gilt, dass sie nur mit verdichteten Gasen bis maximal 3 Bar befüllt werden dürfen und alle sechs Jahre einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen.
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