Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2005)
Verordnung vom 25.10.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 865 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Salzburg, Tirol und Wien. Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens 25 Wochen dauern, müssen bis zum 15. Mai 2006 enden und bevorzugen EU‑Staatsangehörige. Die Regelung endet am 30. April 2006.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/25/2005XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 865 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Salzburg, Tirol und Wien. Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens 25 Wochen dauern, müssen bis zum 15. Mai 2006 enden und bevorzugen EU‑Staatsangehörige. Die Regelung endet am 30. April 2006.Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Kontingent von 865 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern und müssen spätestens am 15. Mai 2006 enden.
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