<!--[-->Änderung der Sicherheitsvorschriften für Zapfpistolen bei brennbaren Flüssigkeiten<!--]-->
Änderung der Sicherheitsvorschriften für Zapfpistolen bei brennbaren Flüssigkeiten
Verordnung vom 25.10.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 351/2005 ändert die Regeln für brennbare Flüssigkeiten: Zapfpistolen müssen nach dem Tanken automatisch arretiert werden und ein numerischer Grenzwert wird von 50 auf 80 erhöht.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/25/2005XXII
Umwelt
Arbeitsschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung 351/2005 ändert die Regeln für brennbare Flüssigkeiten: Zapfpistolen müssen nach dem Tanken automatisch arretiert werden und ein numerischer Grenzwert wird von 50 auf 80 erhöht.

Schwerpunkte

  • Es wird verlangt, dass Zapfpistolen mit Feststellrasten automatisch arretiert und nach dem Tankvorgang in die geschlossene Stellung zurückkehren.
  • Die in Ziffer 9 genannte Zahl wird von „50“ auf „80“ erhöht.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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