Änderung der Sicherheitsvorschriften für Zapfpistolen bei brennbaren Flüssigkeiten
Verordnung vom 25.10.2005Zusammenfassung
Die Verordnung 351/2005 ändert die Regeln für brennbare Flüssigkeiten: Zapfpistolen müssen nach dem Tanken automatisch arretiert werden und ein numerischer Grenzwert wird von 50 auf 80 erhöht.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/25/2005XXII
Umwelt
Arbeitsschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung 351/2005 ändert die Regeln für brennbare Flüssigkeiten: Zapfpistolen müssen nach dem Tanken automatisch arretiert werden und ein numerischer Grenzwert wird von 50 auf 80 erhöht.Schwerpunkte
- Es wird verlangt, dass Zapfpistolen mit Feststellrasten automatisch arretiert und nach dem Tankvorgang in die geschlossene Stellung zurückkehren.
- Die in Ziffer 9 genannte Zahl wird von „50“ auf „80“ erhöht.
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