Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/25/2005XXII
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Hormonverordnung verbietet die Nutzung bestimmter hormoneller Stoffe und Beta‑Agonisten in der tierischen Produktion, erlaubt jedoch eng begrenzte Ausnahmen für therapeutische und züchterische Zwecke.Schwerpunkte
- Die Verordnung verbietet die Verabreichung aller in Anhang I und II gelisteten hormonellen Stoffe und Beta‑Agonisten an Nutztiere sowie an Tiere der Aquakultur.
- Ausnahmen für therapeutische Anwendungen sind nur für zugelassene Arzneispezialitäten möglich und müssen exakt den Bedingungen in Anhang III entsprechen.
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