Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist:innen 2004 Verordnung vom 10/31/2005
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/31/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2004 auf die verschiedenen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG, der die Festlegung von Aufteilungsschlüsseln für die Krankenversicherung regelt.
- Sie gilt ausschließlich für das Kalenderjahr 2004.
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