<!--[-->Regelung zur Ein- und Durchfuhr von Heimvögeln aus Drittstaaten<!--]-->
Regelung zur Ein- und Durchfuhr von Heimvögeln aus Drittstaaten
Verordnung vom 31.10.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das Mitführen von lebenden Heimvögeln aus Drittstaaten, die nicht Mitglied der OIE sind, und erlaubt unter strengen Auflagen die Einfuhr von bis zu fünf Vögeln aus OIE‑Mitgliedsstaaten. Bei Nichteinhaltung können die Tiere zurückgeschickt, isoliert oder tierschutzgerecht getötet werden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/31/2005XXII
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das Mitführen von lebenden Heimvögeln aus Drittstaaten, die nicht Mitglied der OIE sind, und erlaubt unter strengen Auflagen die Einfuhr von bis zu fünf Vögeln aus OIE‑Mitgliedsstaaten. Bei Nichteinhaltung können die Tiere zurückgeschickt, isoliert oder tierschutzgerecht getötet werden.

Schwerpunkte

  • Das Mitführen von lebenden Heimvögeln aus Drittstaaten, die nicht Mitglied der OIE sind, ist komplett verboten.
  • Für maximal fünf Heimvögel aus OIE‑Mitgliedsländern ist die Einfuhr erlaubt, wenn die Tiere die in der EU‑Kommissionsentscheidung L 285 festgelegten Gesundheitsanforderungen erfüllen und dies durch begleitende Dokumente nachgewiesen wird.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.