Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/4/2005XXII
Umwelt
Europäische Union
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie im Jahr 2005 eine Statistik über die Agrarstruktur und den Viehbestand in Österreich erhoben wird. Sie definiert, welche Betriebe einbezogen werden, welche Daten zu erheben sind und wie die Befragungen ablaufen.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss Erhebungen zur Agrarstruktur und zum Viehbestand für das Jahr 2005 durchführen, um den Verpflichtungen aus EU‑Statistikrichtlinien nachzukommen.
- Statistische Einheiten umfassen landwirtschaftliche Betriebe (≥ 1 ha), Weinbaubetriebe (≥ 25 Ar), Obst‑ und Forstbetriebe (verschiedene Flächengrenzen) sowie Viehhaltungsbetriebe (z. B. ≥ 100 Geflügel).
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