Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 beschränkt die Nutzung des Epoxidharzes BADGE in Lebensmittelkontaktgegenständen bis zum 31. Dezember 2005 und erlaubt bereits vor März 2003 hergestellte Produkte weiter, wenn das Abfülldatum angegeben wird.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/8/2005XXII
Gesundheit
Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 beschränkt die Nutzung des Epoxidharzes BADGE in Lebensmittelkontaktgegenständen bis zum 31. Dezember 2005 und erlaubt bereits vor März 2003 hergestellte Produkte weiter, wenn das Abfülldatum angegeben wird.Schwerpunkte
- BADGE darf nur noch bis zum 31. Dezember 2005 in Lebensmittelkontaktgegenständen verwendet werden.
- Gebrauchsgegenstände, die vor dem 1. März 2003 in Kontakt mit Lebensmitteln kamen, dürfen weiter vertrieben werden, wenn das Abfülldatum angegeben ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.