Änderung der Kosmetik‑Farbstoffverordnung: Übergangsfrist und Streichung von CI 12 150, CI 20 170, CI 27 290 Verordnung vom 11/4/2005
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/4/2005XXII
Gesundheit
Wirtschaft
Verbraucherschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung 360/2005 verlängert die zulässige Vermarktung nicht konformer Kosmetikprodukte bis zum 30. März 2006 und streicht drei Farbstoffe aus der Zulassungsliste.Schwerpunkte
- Kosmetische Mittel, die noch nicht den neuen Vorgaben entsprechen, dürfen bis zum 30. März 2006 weiter in Verkehr gebracht werden.
- Die Farbstoffe CI 12 150, CI 20 170 und CI 27 290 werden aus der Liste zulässiger Farbstoffe gestrichen.
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