<!--[-->Änderung der Kosmetik‑Farbstoffverordnung: Übergangsfrist und Streichung von CI 12 150, CI 20 170, CI 27 290<!--]-->
Änderung der Kosmetik‑Farbstoffverordnung: Übergangsfrist und Streichung von CI 12 150, CI 20 170, CI 27 290 Verordnung vom 11/4/2005
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/4/2005XXII
Gesundheit
Wirtschaft
Verbraucherschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung 360/2005 verlängert die zulässige Vermarktung nicht konformer Kosmetikprodukte bis zum 30. März 2006 und streicht drei Farbstoffe aus der Zulassungsliste.

Schwerpunkte

  • Kosmetische Mittel, die noch nicht den neuen Vorgaben entsprechen, dürfen bis zum 30. März 2006 weiter in Verkehr gebracht werden.
  • Die Farbstoffe CI 12 150, CI 20 170 und CI 27 290 werden aus der Liste zulässiger Farbstoffe gestrichen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.