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Veröffentlichung eines Verzeichnisses validierter Alternativmethoden für Kosmetika Verordnung vom 11/4/2005
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/4/2005XXII
Tierschutz
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung veröffentlicht ein Verzeichnis aller vom ECVAM validierten Alternativmethoden für kosmetische Produkte und setzt damit die EU‑Richtlinie zum Verbot von Tierversuchen in österreichisches Recht um.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass ein öffentliches Verzeichnis validierter Alternativmethoden für die Testung kosmetischer Mittel veröffentlicht werden muss.
  • Die Anlage listet die vom ECVAM anerkannten Methoden und gibt an, ob sie Tierversuche vollständig oder nur teilweise ersetzen.
Dokumente (PDFs)
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