Veröffentlichung eines Verzeichnisses validierter Alternativmethoden für Kosmetika Verordnung vom 11/4/2005
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/4/2005XXII
Tierschutz
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung veröffentlicht ein Verzeichnis aller vom ECVAM validierten Alternativmethoden für kosmetische Produkte und setzt damit die EU‑Richtlinie zum Verbot von Tierversuchen in österreichisches Recht um.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass ein öffentliches Verzeichnis validierter Alternativmethoden für die Testung kosmetischer Mittel veröffentlicht werden muss.
- Die Anlage listet die vom ECVAM anerkannten Methoden und gibt an, ob sie Tierversuche vollständig oder nur teilweise ersetzen.
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