Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/8/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 364/2005 ändert die frühere ZuV, indem sie Begriffe anpasst, Stabilisatoren definiert, neue Grenzen für Zusatzstoffe in Aromen setzt und zahlreiche Anhänge mit aktualisierten E‑Nummern, Höchstmengen und Bezeichnungen überarbeitet.Schwerpunkte
- Der Begriff „Verzehrprodukten“ wird durch „Nahrungsergänzungsmitteln“ ersetzt, um die Anwendbarkeit auf Nahrungsergänzungsmittel auszudehnen.
- Eine neue Definition von Stabilisatoren wird eingeführt, die beschreibt, wie sie den Zustand von Lebensmitteln erhalten.
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