Zusammenfassung
Die Verordnung 364/2005 ändert die frühere ZuV, indem sie Begriffe anpasst, Stabilisatoren definiert, neue Grenzen für Zusatzstoffe in Aromen setzt und zahlreiche Anhänge mit aktualisierten E‑Nummern, Höchstmengen und Bezeichnungen überarbeitet.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/8/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 364/2005 ändert die frühere ZuV, indem sie Begriffe anpasst, Stabilisatoren definiert, neue Grenzen für Zusatzstoffe in Aromen setzt und zahlreiche Anhänge mit aktualisierten E‑Nummern, Höchstmengen und Bezeichnungen überarbeitet.Schwerpunkte
- Der Begriff „Verzehrprodukten“ wird durch „Nahrungsergänzungsmitteln“ ersetzt, um die Anwendbarkeit auf Nahrungsergänzungsmittel auszudehnen.
- Eine neue Definition von Stabilisatoren wird eingeführt, die beschreibt, wie sie den Zustand von Lebensmitteln erhalten.
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