Verordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufs der A 25 Vollanschlussstelle Weißkirchen
Verordnung vom 08.11.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf der neuen Vollanschlussstelle Weißkirchen an der A 25 fest und bestimmt die zu bauenden Zu‑ und Abfahrtsrampen zwischen AB‑km 8,45 und 9,20, die an die Landesstraße L 534 anschließen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/8/2005XXII
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf der neuen Vollanschlussstelle Weißkirchen an der A 25 fest und bestimmt die zu bauenden Zu‑ und Abfahrtsrampen zwischen AB‑km 8,45 und 9,20, die an die Landesstraße L 534 anschließen.Schwerpunkte
- Die neue Anschlussstelle wird zwischen AB‑km 8,45 und 9,20 der A 25 gebaut und verbindet die Autobahn mit der Landesstraße L 534 (Marchtrenker Straße).
- Eine bereits vorhandene Rampe wird im Zuge des Ausbaus geringfügig verlegt, um den neuen Verkehrsfluss zu ermöglichen.
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