<!--[-->Bohrlochbergbau‑Verordnung – Sicherheit und Umweltschutz<!--]-->
Bohrlochbergbau‑Verordnung – Sicherheit und Umweltschutz
Verordnung vom 10.11.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt umfassende Sicherheits‑ und Umweltschutzmaßnahmen für Bohrlochbergbau fest, darunter Explosions‑, Brand‑ und Gasschutz, Mindest‑Sicherheitsabstände sowie verpflichtende Dokumentation und Fernüberwachung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/10/2005XXII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt umfassende Sicherheits‑ und Umweltschutzmaßnahmen für Bohrlochbergbau fest, darunter Explosions‑, Brand‑ und Gasschutz, Mindest‑Sicherheitsabstände sowie verpflichtende Dokumentation und Fernüberwachung.

Schwerpunkte

  • Der Betreiber muss vor Aufnahme der Tätigkeit die Gefahr von explosionsfähigen Atmosphären ermitteln und geeignete technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen ergreifen.
  • Für den Brandschutz sind allgemeine Maßnahmen zur Verhinderung, Erkennung und Bekämpfung von Bränden zu treffen und ein Brandschutzplan ist zu führen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.