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Verordnung zur Bezeichnung des Lehrgangs „Public Management“ und Verleihung des Grades MPA am Hans‑Sachs‑Institut Wels
Verordnung vom 10.11.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Hans‑Sachs‑Institut Wels, den Lehrgang „Public Management“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Abschluss mit dem akademischen Grad Master of Public Administration (MPA) zu verleihen. Gültig vom 1. Dezember 2005 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/10/2005XXII
Bildung
Hochschulwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Hans‑Sachs‑Institut Wels, den Lehrgang „Public Management“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Abschluss mit dem akademischen Grad Master of Public Administration (MPA) zu verleihen. Gültig vom 1. Dezember 2005 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Das Hans‑Sachs‑Institut Wels darf den Lehrgang „Public Management“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs ist befugt, den Abschluss mit dem akademischen Grad „Master of Public Administration" (MPA) zu verleihen.
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