<!--[-->Verordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufs der S 2 – Abschnitt Umfahrung Süßenbrunn<!--]-->
Verordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufs der S 2 – Abschnitt Umfahrung Süßenbrunn Verordnung vom 11/15/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/15/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Baupolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf der Umfahrung Süßenbrunn der S 2 Wiener Nordrand‑Schnellstraße fest, von km 2,87 bis km 7,40, basierend auf dem Bundesstraßengesetz und einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Schwerpunkte

  • Der Abschnitt Umfahrung Süßenbrunn wird durch die Verordnung festgelegt, basierend auf dem Bundesstraßengesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.
  • Der Streckenverlauf beginnt bei km 2,87 nach der Kreuzung S‑2/Rautenweg, führt über einen Rechtsbogen, unterführt den Bahnhof Breitenlee und endet bei km 7,40 an der Landesgrenze Wien/Niederösterreich.
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Gorbach Hubert




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