Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ändert die Lehrplanverordnung für Hauptschulen: Sie führt eine vierstündige individuelle Lernzeit ein, legt den Betreuungsplan sofort fest und ersetzt ab dem 1. September 2006 das Wort „Leibesübungen“ durch „Bewegung und Sport“.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/15/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ändert die Lehrplanverordnung für Hauptschulen: Sie führt eine vierstündige individuelle Lernzeit ein, legt den Betreuungsplan sofort fest und ersetzt ab dem 1. September 2006 das Wort „Leibesübungen“ durch „Bewegung und Sport“.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz wird eingefügt, der festlegt, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine individuelle Lernzeit von vier Wochenstunden erhält, um selbstständiges Lernen zu unterstützen.
- Der Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (Z 8) tritt mit dem Tag der Kundmachung, also am 15. November 2005, in Kraft.
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